Das Mindestalter

Das Mindestalter um sich bei der Bundeswehr verpflichten zu können beträgt 17 Jahre, allerdings dann noch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Ab dem 18. Lebensjahr wird kein Einverständnis mehr benötigt.
Ein Auslandseinsatz wie Afghanistan fällt für einen Minderjährigen Soldaten nicht an. Der Soldat muss zwar bei seiner Verpflichtung ein Dokument unterzeichnen, dass die generelle Bereitschaft  zur Teilnahme an Auslandseinsätzen der Bundeswehr bestätigt, aber durch die Grundausbildung, die Ausbildung in der späteren Stammeinheit und die Auslandsvorbereitung (allein diese dauer mehrere Monate) ist ein Einsatz im Ersten Verpflichtungsjahr ausgeschlossen.

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