Wer das 17. Lebensjahr vollendet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Soldatin oder Soldat der Bundeswehr werden – als Freiwillig Wehrdienstleistende bzw. Wehrdienstleistender oder als Soldatin oder Soldat auf Zeit. Minderjährige unterliegen dabei besonderen Schutzauflagen. Ab dem 18. Lebensjahr entfällt die Zustimmungspflicht der Erziehungsberechtigten.
Voraussetzungen für die Einstellung mit 17 Jahren
Die Bundeswehr stellt Soldatinnen und Soldaten mit frühestens 17 Jahren ein, jedoch ausschließlich mit schriftlichem Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Außerdem müssen sie die Vollzeit-Schulpflicht erfüllt haben, also – je nach Bundesland und besuchter Schulform – neun oder zehn Schuljahre absolviert haben. Zudem werden ihre physische und psychische Tauglichkeit und ihr Potenzial für einen Dienst in der Bundeswehr in Auswahlgesprächen und Eignungstests festgestellt. Grundsätzlich ist auch der Einstieg in die Offizierlaufbahn mit 17 Jahren möglich, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Auflagen für minderjährige Soldaten
17-jährige Soldatinnen und Soldaten werden nicht in Einsätze oder ähnliche Auslandsmissionen geschickt, dürfen Schusswaffen ausschließlich zu Übungs- und Ausbildungszwecken verwenden und werden nicht zum Wachdienst in der Kaserne eingeteilt, da hier ein möglicher Schusswaffengebrauch nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. In den Ausbildungsstätten, in denen der Umgang mit Waffen geübt wird, stehen die jugendlichen Soldatinnen und Soldaten unter dem besonderen Schutz und der zusätzlichen Aufsicht durch die Vorgesetzten.
Auslandseinsätze für minderjährige Soldaten
Erst mit Erreichen der Volljährigkeit können Soldatinnen und Soldaten – nach Abschluss der Grundausbildung und bei entsprechender Verwendung – auch zu Auslandseinsätzen herangezogen werden. Eine konkrete Mindestdienstzeit zwischen Volljährigkeit und erstem Einsatz ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Zahlen und Verbreitung
Im Jahr 2025 nutzten 3.131 junge Frauen und Männer die Möglichkeit für einen Dienstantritt mit 17 Jahren – ein Anteil von rund 12,5 Prozent der Gesamteinstellungen. Mehr als die Hälfte der Minderjährigen wird regelmäßig binnen eines halben Jahres nach Dienstantritt volljährig.
Rechtliche Grundlage
Gemäß Soldatenlaufbahnverordnung (§ 5 SLV) darf in ein Wehrdienstverhältnis als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat nur berufen werden, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden wird analog verfahren.
Quellen
- https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/einstieg-17-lebensjahr
- https://www.bundeswehr.de/de/meldungen/einstieg-17-lebensjahr-bundeswehr-43470
- https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/voraussetzungen-dienst
- https://www.bundeswehr.de/resource/blob/5645180/e59a93b38543219bef9e815cc0cb54a0/download-information-minderjaehrige-data.pdf
- https://de.wikipedia.org/wiki/Altersgrenze