Der Auslandseinsatz

Einsätze in Krisengebieten gehören zum Aufgabenspektrum eines Soldaten – unabhängig vom Dienstgrad, ob Unteroffizier, Feldwebel oder Offizier. Bei der Beteiligung der Bundeswehr an bewaffneten Auslandseinsätzen muss grundsätzlich der Bundestag vorab ein Mandat erteilen. Diese Einsätze erfolgen im Rahmen internationaler Mandate, die beispielsweise durch die UN, die NATO oder die EU erteilt wurden.

Geschichte

Im November 1959 hatte die Bundeswehr ihren ersten Auslandseinsatz: Flugzeuge der Luftwaffe flogen Medikamente in die marokkanische Stadt Meknès. Seit 1990 wird die Bundeswehr zu friedenserhaltenden und friedenssichernden Maßnahmen außerhalb der Bundesrepublik eingesetzt. Der Deutsche Bundestag stimmte am 22. Juli 1994 erstmals über einen bewaffneten Auslandseinsatz ab – es ging um die Durchsetzung des UN-Embargos gegen Jugoslawien und die Überwachung des Flugverbots über Bosnien und Herzegowina; damit begann eine neue Ära als „Armee im Einsatz“.

Bedeutende Einsätze

Hunderttausende deutsche Soldatinnen und Soldaten waren bereits in den unterschiedlichsten Auslandseinsätzen. Zu den prägendsten zählen Afghanistan und der Kosovo.

Afghanistan

Der Bundeswehreinsatz in Afghanistan war ein Militäreinsatz als Teil einer internationalen Koalition von 2001 bis 2021 – mit zeitweise rund 5.300 eingesetzten deutschen Soldaten der bislang größte und mit 59 Toten der verlustreichste Auslandseinsatz der Bundeswehr.

Kosovo (KFOR)

Seit 1999 beteiligt sich die Bundeswehr an der KFOR-Mission – damit ist sie der längste Auslandseinsatz in der Geschichte der Bundeswehr.

Aktuelle Lage

Seit den sicherheitspolitischen Herausforderungen der Zeitenwende in Europa ist die Landes- und Bündnisverteidigung wieder Kernauftrag der deutschen Streitkräfte und hat Priorität. Insgesamt sind 696 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr unmittelbar bei Auslandseinsätzen eingesetzt (Stand: 15. Juni 2026).

Vorbereitung und Fürsorge

Soldatinnen und Soldaten, die geplant in einen Auslandseinsatz gehen, bekommen zuvor eine umfassende Einsatzvorausbildung – neben intensivem Schießtraining und Erste-Hilfe-Auffrischung wird diese spezifisch auf die jeweilige Aufgabe im Einsatzland zugeschnitten. Den im Auslandseinsatz verletzten Soldaten, aber auch den Hinterbliebenen, stehen nach dem Soldatenversorgungsgesetz und dem Einsatzversorgungsgesetz staatliche Leistungen zu.

Quellen
  • https://www.bundeswehr.de/de/auftrag/einsaetze
  • https://www.bundeswehr.de/de/meldungen/70-jahre-bundeswehr/fakten-bundeswehr-geschichte-einsaetze
  • https://www.bundeswehr.de/de/151670-151670
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Auslandseins%C3%A4tze_der_Bundeswehr
  • https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeswehreinsatz_in_Afghanistan
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